Unsere Angebote richten sich nur an gewerbliche Kunden. Verbraucher, d.h. solche Kunden, deren Bestellungen weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, werden von uns nicht beliefert.
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AGB der MVB | 32 kB |
Soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen Ihnen (nachfolgend: Kunde) und uns (nachfolgend: MVB) einschließlich sämtlicher resultierender Ansprüche ausschließlich die nachfolgenden Bestimmungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen diesen ausdrücklich und schriftlich im Einzelfall zu.
Der Eingang Ihrer Bestellung wird durch eine automatisch erzeugte E-Mail an Sie bestätigt (sog. Bestätigungsmail), wodurch ein Vertrag jedoch noch nicht zustande kommt. Ein Vertrag kommt erst dadurch zustande, dass die Bestellung (Lieferung) ausgeführt wird.
I. Bestimmungen bei der Lieferung von Ware
1. (Preise)
Alle Preisangaben zu unseren Angeboten erfolgen in Euro und sind unverbindlich. Ausschlaggebend für Ihre Zahlungsverpflichtung ist immer die Ihnen übermittelte Rechnung. Preisänderungen zwischen Eingang einer Bestellung oder eines Auftrags und der Erbringung der Leistung bleiben vorbehalten.
2. (Liefertermine)
Bestimmte Liefertermine für Neuerscheinungen und Neuauflagen werden nicht zugesichert.
3. (Eigentumsvorbehalt)
Sämtliche unserer Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gemäß § 449 BGB mit nachstehender Erweiterung und Verlängerung:
(a) Das Eigentum von MVB an den gelieferten Gegenständen bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen gegenüber dem Kunden vorbehalten (Vorbehaltsware).
(b) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs berechtigt. Er tritt mit Annahme der vorliegenden Leistungs- und Zahlungs-bedingungen sämtliche Forderungen gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in voller Höhe mit allen Sicherungsrechten an MVB ab.
(c) Nimmt der Kunde Forderungen aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird der mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlußsaldo als anteilsmäßig abgetreten, und zwar bis zur Höhe der aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in das Kontokorrent eingestellten Forderungen, jedoch beschränkt auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Werden Forderungen von MVB in ein mit dem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gelten der vereinbarte Eigentumsvorbehalt und die Sicherungsabtretung als Sicherheit für unsere anteilige Saldoforderung.
(d) Der Kunde ist ermächtigt, die an MVB abgetretenen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für MVB einzuziehen. Diese Ermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
(e) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder an Dritte zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, einer Pfändung der Vorbehaltsware oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte sofort zu widersprechen und MVB hiervon unverzüglich zu unterrichten.
(f) Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl zu versichern und wird MVB dies auf Verlangen nachweisen. Alle sich hieraus ergebenden Ansprüche gegen den Versicherer gelten hinsichtlich der Vorbehaltsware mit Annahme der vorliegenden Leistungs- und Zahlungsbedingungen als an MVB abgetreten.
(g) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist MVB berechtigt, alle Rechte aus Ziffer I.3 geltend zu machen.
4. (Buchpreisbindung)
Der Kunde ist auf Grund und im Rahmen des Buchpreisbindungsgesetzes zur Einhaltung des festgesetzten Ladenpreises verpflichtet.
5. (Mehrjahresverzeichnis Deutsche Bibliografie)
Die Annahme der ersten Lieferung des Mehrjahresverzeichnisses der Deutschen Nationalbibliografie verpflichtet den Kunden zum kompletten Bezug der Verzeichnisse für den entsprechenden Zeitraum.
6. (Gefahrtragung)
(a) Die Lieferung erfolgt, sofern der Kunde Unternehmer ist, zu dessen Lasten und auf seine Gefahr. Verpackung wird von MVB nicht berechnet (ausgenommen Spezialverpackungen, Rollen und derglei¬chen). Ist keine bestimmte Versendungsweise vorgeschrieben oder ist MVB dem vorgeschriebenen Versandweg nicht angeschlossen, so ist MVB berechtigt, die Art und den Weg des Versandes selbst zu wählen.
(b) Für auf dem Transport in Verlust geratene oder beschädigte Sendungen leistet MVB keinen Ersatz. Entsprechende Reklamationen sind vom Kunden beim Transportträger vorzubringen.
(c) Für eine Versicherung der Sendung gegen Transportschäden hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. Im übrigen sind falsche oder fehlerhafte Lieferungen oder deren Berechnung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Sendung bzw. bei nicht offensichtlichen Mängeln unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Mangel schriftlich oder unter Vorlage der Faktur, des Lieferscheins oder des Packzettels zu beanstanden.
7. (Remission) Eine Remission ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich. In Ausnahmefällen fest mit Remissionsrecht (RR) gelieferte Verlagserzeugnisse werden nur bis zum genehmigten Termin zurückge-nommen. Bei der Gutschrift für angenommene Remittenden behält sich MVB einen Abzug von 10 % des Warenwertes als Bearbeitungsgebühr vor. Die Rücknahme kann nur erfolgen, wenn sich die Remittenden in einwandfreiem Zustand befinden.
8. (Entgelt)
(a) Soweit nicht anders angegeben, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in Euro zu erfolgen. Bei sofortigem Einzug durch die Buchhändler-Abrechnungs-Gesellschaft mbH (BAG) können 2 % Skonto abgezogen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Kunde Endabnehmer preisgebundener Produkte ist. Überweisungen und Schecks haben schuldbefreiende Wirkung an dem Tag, an dem die Gutschriftanzeige des betreffenden Geldinstituts bei MVB eingeht.
(b) Wird das Zahlungsziel überschritten, werden sämtliche noch offenen Forderungen von MVB ohne Rücksicht auf früher eingeräumte Zahlungsziele sofort fällig. Die Ausführung weiterer Aufträge kann von der Begleichung aller fälligen Forderungen und von Vorauszahlungen ohne Skontoabzug abhängig gemacht werden. MVB behält sich vor, eingehende Vorauszahlungen für weitere Aufträge auch von Rechtsnachfolgern des Kunden oder mit ihm im wesentlichen personengleichen Auftraggebern mit offenen Forderungen aus früheren Aufträgen auch von Rechtsvorgängern des Kunden oder mit ihm im wesentlichen personen-gleichen Auftraggebern zu verrechnen und die Ausführung jener Aufträge solange auszusetzen, bis ein Forderungsausgleich erzielt ist.
(c) MVB ist berechtigt, bei Zahlungsverzug oder Stundung Zinsen von 8 % über dem Basiszinssatz ohne vorherige nochmalige Inverzugsetzung zu berechnen. Im übrigen hält sich MVB den Rücktritt von allen mit dem Kunden bestehenden Auftragsverhältnissen vor.
(d) Die Bezugsgebühren von Zeitschriften werden zu Beginn eines jeden Jahres in voller Höhe für das laufende Kalenderjahr berechnet. Die Dauer des Bezuges beträgt mindestens drei Monate. Sie erstreckt sich soweit nichts anderes vereinbart ist oder gesetzliche Regelungen zwingend etwas anderes vorschreiben auf unbestimmte Zeit, wenn der Kunde das Abonnement nicht spätestens bis zum 15. eines Monats zum Ende des nächstfolgenden Monats schriftlich kündigt.
9. (Verkehrsordnung für den Buchhandel) Im übrigen gilt die “Verkehrsordnung für den Deutschen Buchhandel” in ihrer jeweils gültigen Fassung.
II. Bestimmungen bei der Erbringung von Diensten
1. (Datenschutz)
Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde im Rahmen des Vertrages personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, daß er hierzu nach den anwendbaren Bestimmungen, insbes. solcher des Datenschutzes, berechtigt ist und stellt MVB im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung frei. Soweit MVB zugunsten des Kunden personenbezogene Daten von dritten Internetnutzern erhebt, verarbeitet oder nutzt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden. MVB wird Weisungen des Kunden im Rahmen der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten beachten.
2. (Gewährleistung)
(a) Für Mängel der Funktionsfähigkeit der Dienste sowie für sonstige rein technische Leistungen bei der Betreuung der Dienste haftet MVB nach dem Stand der Technik grundsätzlich nach den gesetzlichen Vorschriften des § 280 Abs. 1 BGB. Für Rügen hinsichtlich der künstlerischen und inhaltlichen Ausgestaltung der Dienste haftet MVB nicht.
(b) Stellt MVB dem Kunden im Rahmen ihrer Dienste Speicherplatz zur Verfügung, stehen bei Mangelhaftigkeit des bereitgestellten Speicherplatzes dem Kunden die Gewährleistungsrechte gemäß den §§ 536 ff. BGB zu.
(c) Für Mängel des bereitgestellten Speicherplatzes, die bereits bei Vertragsschluß vorlagen, ist die verschuldensunabhängige Haftung nach § 536 a BGB ausgeschlossen.
(d) Für Mängel bei der Bereitstellung der Dienste zum Abruf aus dem Internet, die ihre Ursache in der Funktionsfähigkeit der Leitungen zu vertragsgegenständlichen Servern und in Stromausfällen haben, hat MVB nicht einzustehen.
(e) MVB erbringt ihre Leistungen mit einer Verfügbarkeit über das Internet von 98 % im Monat (30 Tage). MVB wird sich darum bemühen, ihr Internetangebot in diesem Rahmen zum Abruf für Internetnutzer bereitzuhalten; sie schuldet jedoch nicht den erfolgreichen Datenabruf im Einzelfall.
(f) Mängel und Störungen sind MVB unverzüglich, jedoch nicht später als innerhalb von einer Woche nach Kenntniserlangung, in Textform (§ 126 b BGB) mitzuteilen.
(g) MVB hat keinen Einfluß auf die in die VLB-Datenbank von teilnehmenden Verlagen eingestellten Daten zu einzelnen Werken und übernimmt daher für deren inhaltliche Richtigkeit oder Qualität keine Gewähr.
3. (Entgelte)
(a) Ein vom Kunden zu entrichtendes einmaliges Einrichtungsentgelt wird bei Vertragsschluß fällig.
(b) Im übrigen werden Entgelte nach den jeweils getroffenen Vereinbarungen berechnet und fällig. Berechnungsgrundlage sind ausschließlich die Buchungs- und Zählunterlagen der MVB.
(c) Die zu leistenden Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe.
(d) MVB ist berechtigt, die Höhe der laufenden Entgelte zu ändern (Entgeltänderung). Sie wird den Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Entgeltänderung informieren. Ist der Kunde mit einer Entgeltänderung nicht einverstanden, so kann er das Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Entgeltänderung kündigen. Kündigt der Kunde zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Entgeltänderung nicht, so gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat MVB ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.
4. (Vertragslaufzeit, Kündigung)
(a) Der Vertrag wird für den vereinbarten Zeitraum geschlossen und beginnt mit Vertragsabschluß.
(b) MVB ist berechtigt den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn der Kunde mit der Zahlung eines Entgelts in Ver-zug gerät und nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Fälligkeit zahlt.
(c) Unbeschadet von vorgenanntem bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es MVB nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.
(d) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief oder Fax).
5. (Sperrung/Löschung von Inhalten)
(a) Speichert der Kunde im Rahmen der Erbringung von Diensten auf Servern der MVB Inhalte, übernimmt MVB hierfür keine Verantwortung. MVB ist insbesondere nicht verpflichtet, die gespeicherten Inhalte und/oder sonstige Daten auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
(b) Der Kunde haftet MVB dafür, daß er die zur Verfügung gestellten Dienste nicht zu rassistischen, diskriminierenden, pornographischen, den Jugendschutz gefährdenden, politisch extremen oder sonst gesetzeswidrigen oder gegen behördliche Vorschriften oder Auflagen verstoßenden Zwecken verwendet oder entsprechende Inhalte auf den bereitgehaltenen Servern speichert. Er haftet MVB ferner dafür, daß von ihm auf den bereitgehaltenen Servern gespeicherte Inhalte nicht gegen Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte und/oder gewerbliche Schutzrechte verstoßen. Der Kunde stellt MVB insoweit von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten eines Rechtsstreits und einer angemessenen Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) frei.
(c) Der Kunde haftet MVB dafür, daß die von ihm auf den bereitgestellten Servern gespeicherten Inhalte nicht gegen Urheberrechte Dritter verstößt. Er garantiert, daß er berechtigt ist, über die zur Nutzung der Dienste von MVB benötigten Rechte zu verfügen. Der Kunde stellt MVB insoweit von Ansprüchen Dritter sowie den Kosten eines Rechtsstreits und einer angemessenen Rechtsverteidigung (einschließlich Rechtsanwaltskosten) frei.
(d) Nimmt ein Dritter MVB in Anspruch oder droht eine Inanspruchnahme unmittelbar, weil der Kunde die Regelungen unter lit. b oder lit. c aus von ihm zu vertretenden Gründen verletzt, kann MVB den Zugriff dritter Internetnutzer auf Inhalte bzw. auf sonstige Daten und/oder den Zugang des Kunden zu den vertragsgegenständlichen Diensten sperren, wenn die geltend gemachte Verletzung hierdurch nachweislich abgestellt werden kann. Weitergehende Ansprüche von MVB bleiben unberührt.
(e) Wird die Verletzung nach lit. d rechtskräftig festgestellt oder sind sich MVB und der Kunde insofern einig, ist MVB berechtigt, die dadurch betroffenen Inhalte zu löschen.
6. (Vertragspflichten des Kunden)
(a) Der Kunde prüft Daten und/oder sonstige Informationen vor deren Versendung an MVB auf Viren und setzt dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme ein.
(b) Wenn und soweit durch nach dem Vertrag erlaubte Tätigkeiten von MVB insbesondere durch die Zusammenstellung der Daten auf Servern von MVB eine Datenbank, Datenbanken, ein Datenbankwerk oder Datenbankwerke entstehen, stehen alle Rechte hieran MVB zu. Etwaige Rechte des Kunden an den von ihm eingestellten Daten bleiben hiervon unberührt.
(c) Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung des zur Verfügung gestellten Dienstes durch Unbefugte zu verhindern. Er wird insbesondere die ihm zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen geheimhalten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Diese Daten sind durch geeignete und übliche Maßnahmen zu schützen. Der Kunde wird MVB unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, daß die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nichtberechtigten Personen bekannt geworden sein könnten. Der Kunde wird MVB unverzüglich Bericht erstatten und zumutbare Maßnahmen zur Unterbindung des Kopierens oder der Distribution von Daten ergreifen, wenn ihm solche Handlungen bekannt oder von ihm vermutet werden.
(d) Der Kunde wird die von ihm auf den zur Verfügung gestellten Servern eingestellten Daten und Informationen selbst ihrer Wichtigkeit entsprechend sichern sowie eigene Sicherungskopien erstellen, um MVB bei einem Verlust von Daten oder Informationen die Wiederherstellung derselben zu ermöglichen.
III. Haftung
Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet MVB nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder von Leben, Körper oder Gesundheit einer Person. Diese Haftungsreduktion gilt auch für das Verschulden eines Erfüllungsgehilfen im Sinne von § 278 BGB. Die Haftung für Folgeschäden ist im Falle der einfachen Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Lebens-, Körper oder Gesundheitsverletzungen auf die Höhe der vertragsmäßigen Vergütung beschränkt.
IV. Änderungsvorbehalt
Bei wiederkehrenden Leistungen (Dauerschuldverhältnisse wie insbesondere die Erbringung von Diensten oder die Lieferung von Abonnements) ist MVB berechtigt, die Vertragsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, daß sie dies dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung schriftlich mitteilt. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Hierauf hat MVB ausdrücklich in der Mitteilung hinzuweisen.
V. Schlußbestimmungen
1. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist nach Wahl der MVB Frankfurt am Main oder Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten.
2. Sämtliche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder danach getroffene Abreden, welche von den Bestimmungen dieses Vertrages abweichen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung oder einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Die Parteien sind sich darüber einig, daß die Schriftform auch durch Übersendung unterzeichneter Erklärungen per Telefax gewahrt ist.
3. Der Kunde ist zur Abtretung von Forderungen aus diesem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von MVB berechtigt.
4. MVB ist berechtigt, die von ihr geschuldeten Leistungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.
5. Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, daß MVB ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit ganz (Vertragsübernahme) oder teilweise auf ein mit MVB und/oder dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V., Großer Hirschgraben 17-21, 60311 Frankfurt am Main, verbundenes Unternehmen übertragen kann. Wird der Kunde durch eine solche Übertragung in seinen berechtigten Interessen beeinträchtigt, so kann der Kunde diesen Vertrag fristlos zum Tag des Inkrafttretens der Übertragung kündigen.
6. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7. Sofern eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam ist oder es werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. § 139 BGB ist nicht anwendbar. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluß bekannt gewesen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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